ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Fahrschule Huber AG, Grundackerweg 6, 4704Niederbipp

Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweiz. Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des
Führerausweises dar.

Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.) Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.

Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. Jeweils ohne Pause.

Unterrichtstarif
Die Tarife werden verbindlich zu Beginn der Fahrausbildung vereinbart. Pakete oder Vergünstigungen wie Abos müssen immer im VORAUS bezahlt werden.

Absenzen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen 24 Stunden, also 1 Arbeitstage (Montag bis Freitag) im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung (auch bei Unfall, Krankheit usw.) wird die Lektion mit Sfr. 95.- verrechnet. Vereinbarte Kurse die weniger als 2 Tage vor Beginn abgesagt werden, müssen die Kurskosten 100%ig beglichen werden.

Versicherung der Schüler Kategorie B und BE
Der Fahrschüler ist während des praktischen- und theoretischen- Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule Huber versichert. An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler Sfr. 80.-

Einschränkungen – Ausschluss der Gewährleistung
Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule Huber dabei ist. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede
Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamenten, Missbrauch und Übermüdung.

Zahlungsbedingungen
Fahrlektionen sind bar oder twint zu zahlen.  Abonnemente: Der Betrag muss vor Beginn in bar oder twint bezahlt werden.  Das Abo kann nicht rückwirkend auf bezogene Fahrstunden verwendet werden. Nicht gebrauchte Fahrstunden vom Abo werden nicht zurückerstattet.

Zahlungsverzug
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten so wird per Einschreiben eine Zahlungserinnerung ausgestellt. Ebenfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von Sfr. 20.- verrechnet. Wird auf die Zahlungserinnerung nicht fristgerecht reagiert, werden wir ein Betreibungsverfahren einleiten. Verzugszins 8% und eine Bearbeitungsgebühr von Sfr. 50.- werden zum Schuldbetrag zusätzlich verrechnet.

Der/die FahrschülerIn verpflichtet sich, die Fahrstunde nicht unter Alkohol-  oder Drogeneinfluss zu besuchen.  Bei Brillentragepflicht ist der/die FahrschülerIn verpflichtet, diese zu tragen.

Der Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrt mitzunehmen!

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